die gesellschaftsstruktur

Ebenso wie der Rest Arkadiens ist auch Falkenberg feudal organisiert. Als direkte Vasallen des Fürsten von Nordfalken herrscht die Familie derer von Falkenberg seit Jahrhunderten mehr oder weniger unangefochten über die Grafschaft.

 

An der Spitze der Lehenspyramide steht der Graf, welcher unmittelbarer Lehensherr von vier Baronen und drei Edlen ist. Die Barone wiederum sind Lehensherren von ebenfalls je drei Edlen. Die sogenannten Gräflichen Edlen sind denen der Barone formell gleichgestellt, genießen aufgrund ihrer Nähe zum Landesherrscher jedoch in der Regel ein höheres Ansehen. Jeder dieser Titel (Graf, vier Barone, fünfzehn Edle) mitsamt der dazugehörigen Ländereien ist erblich und seit vielen Generationen im Besitz bestimmter Familien, wobei die Geschlechter des Grafen und der Barone als Hohe Häuser und jene der Edlen als Kleine Häuser bezeichnet werden.

 

Darüber hinaus besitzen Graf und Barone das Recht, verdiente Personen zu Rittern zu erheben. Auch hier genießen die Gräflichen Ritter ein höheres Ansehen. Der Titel eines Ritters ist weder mit Ländereien verbunden, noch vererbbar. Eine Ausnahme stellt die Familie Aarenborn dar, der im Jahre 587 n.Gr. von Graf Heinrich VI. von Falkenberg per Urkunde ein erblicher Rittertitel zugesprochen wurde. Lange Zeit blickte besonders die übrige Ritterschaft mit kaum verhohlener Verachtung auf die Aarenborns herab, die ihren Stand keiner persönlichen Leistung verdankten. In der jüngeren Vergangenheit war jedoch gerade dieser Makel ein ausgesprochen starker Ansporn für die Mitglieder dieses Hauses. Die Aarenborns der letzten Generationen waren stets sehr darum bemüht, sich ihren Titel auch tatsächlich zu verdienen.